Dachböden werden oft als ‘Rumpelkammern’ fehlgenutzt. Dadurch ergibt sich zwangsläufig eine hohe Brandlast im Gebäude durch Hausrat, Sperrmüll, Gerümpel und Altpapier. Sie verführt zum einen häufig bei zugänglichen Bereichen zu Brandstiftungen, zum anderen sind im Brandfall Flucht- und Rettungswege nicht mehr zu benutzen und können aufgrund des Brandrauches zu lebensbedrohlichen Fallen werden. Für uns als Feuerwehr ergibt sich bei einem Schadenfeuer zudem eine hohe Brandausbreitungsgeschwindigkeit, welche eine Brandbekämpfung zeitlich verlängert. Deshalb sind folgende Punkte zur Lagerung auf Dachböden zu beachten:
- Eine Lagerung von festen Brennstoffen in offenen Dachräumen oder an Kaminen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Gleiches gilt für brennbare Flüssigkeiten auf Dächern oder in Dachräumen von Wohnhäusern und ähnlichen Gebäuden.
- Eine Lagerung in offenen Dachräumen ist nur so zulässig, daß noch ausreichend Bewegungsfreiheit und ungehinderter Zugang zu Kaminen und zum Dachraum am Dachfuß besteht.
- Es soll kein offenes Licht (Kerzen, Petroleumlampen u.ä) in Dachräumen verwendet werden. Ebenfalls dürfen elektrische Leuchten nicht mit brennbaren Materialien (Textilien, Papier, etc.) zudeckt werden, da von elektrischen Geräten immer eine Brandgefahr ausgeht.
- Es wird deshalb im eigenen Interesse empfohlen, Dachböden und Dachräume in regelmäßigen Abständen zu entrümpeln.