Treppenräume, Flure sowie Durchfahrten dienen im Brandfall als Fluchtwege der Rettung von Mensch und Tier. Treppenräume stellen somit bei Feuer einen wichtigen Baustein der ‘Lebensversicherung’ für die Bewohner dar. Zudem werden über diese Bereiche wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr vorgenommen. Deshalb müssen hier besondere Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Aus der Erfahrung ist zu sagen, daß ein unvernünfiges oder fahrlässiges Verhalten der Bewohner und Fremdpersonen (z.B. Wegwerfen einer Zigarettenkippe) sowie auch eine vorsätzliche Brandstiftung nie ganz auszuschließen ist. Besonders in Mehrfamilienhäusern ist eine Lagerung von leichtentzündlichen, festen Stoffen (z.B. Altpapier, Holzgegenstände) deshalb in Treppenräumen grundsätzlich untersagt. Ebenfalls dürfen keinerlei brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Benzin, Alkohol, Spiritus, Flüssiggas) in diesen Bereichen abgestellt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß Treppenräume auch bei verschlossenen Türen verlassen werden können (z.B. über Fenster oder mit Hilfe von sogenannten Panikbeschlägen) und nicht zu einer tödlichen Falle werden.